Sichere Videokonferenzsysteme

Videokonferenz

Videokonferenzsysteme haben sich in den letzten Jahren im Bereich Funktionsumfang und Komfort sehr weiterentwickelt. Gerade in der aktuellen COVID-19-Krise ist die Nachfrage nach Videokonferenzsysteme stark gestiegen und ist für viele Firmen ein wichtiges Werkzeug für den täglichen Arbeitsablauf. Eine Konferenz per Web-Anwendung mit Sprache und Video in Verbindung mit Chat und dem Teilen von Desktops und Anwendungen bis hin zur gemeinsamen Bearbeitung von Dokumenten mit einer einzigen Plattform ist mittlerweile problemlos möglich und ersetzt in manchen Bereichen komplett die klassische Telefonkonferenz und E-Mail-Kommunikation. Ein solches Videokonferenzsystem kann betriebssystemübergreifend eingesetzt werden egal ob Windows-PC, iMac von Apple oder das Handy (iPhone oder Android).

Kurzum, es gibt offensichtlich nur Vorteile, solch ein System einzusetzen. Das allerdings nur die halbe Wahrheit, denn die Nutzung vieler Videokonferenzsysteme ist möglicherweise datenschutzrechtlich problematisch. Das Beispiel der Negativ-Schlagzeilen des beliebten US-Amerikanischen Anbieters Zoom Video Communications zeigt, dass in der Praxis noch große Unsicherheit im Umgang mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) herrscht beim Einsatz sicherer Videokonferenzsysteme. Dabei bieten die für den Datenschutz verantwortlichen Behörden aktuell keine große Unterstützung und stellen nur sehr allgemein formulierte Hinweise und FAQs wie z. B. der Hamburgische Datenschutzbeauftragte zur Verfügung.

Datenschutzrelevante Anforderungen

Die DSGVO beschreibt den Datenschutz für technische Einrichtungen u. a. in Art. 25. Daher sollten folgende datenschutzrelevanten Anforderungen bei der Auswahl des Videokonferenzsystems beachtet werden:

  • EU-Anbieter immer vorziehen, nur diese Anbieter unterliegen der DSGVO-Anforderungen
  • Verschlüsselte Verbindung der Kommunikation
  • Bildschirmübertragung müssen eine Zustimmung voraussetzen
  • Gesprächsverläufe und Aufzeichnungen sollten nach Gesprächsende gelöscht werden können bzw. sicher abgelegt werden
  • Geschäftliche Nutzung muss verfügbar sein, da hierfür auch andere Datenschutzregeln seitens des Anbieters gelten als bei privater Nutzung
  • Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrages mit dem Anbieter
  • Angaben zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen des Anbieters müssen zur Verfügung gestellt werden

BSI veröffentlicht Kompendium für Videokonferenzsysteme

Eine sehr gute Unterstützung bei der Einführung eines Videokonferenzsystems bietet das aktuell vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) veröffentlichte Kompendium für Videokonferenzsysteme. Es richtet sich an Entscheider, Planer, Beschaffer, Betreiber, Administratoren, Auditoren und auch Endnutzer, die über die Videokonferenzlösung Inhalte bzw. Informationen mit normalem und erhöhtem Schutzbedarf austauschen wollen. Dabei orientiert sich die Vorgehensweise und Struktur des Kompendiums am BSI IT-Grundschutz-Kompendium.

Das Kompendium für Videokonferenzsysteme soll bei der Absicherung aktueller Videokonferenzlösungen über den gesamten Lebenszyklus von der Planung bis zum Rückbau unterstützen und berücksichtigt dabei insbesondere auch Bereiche mit erhöhtem Schutzbedarf. In 9 Kapiteln werden Themen beschrieben, wie die Betrachtung zum Funktionsumfang, der technische Aufbau moderner Videokonferenzsysteme, operative Aspekte (Planung, Nutzung und Betrieb) sowie die Analyse der Gefährdungslage, Sicherheitsanforderungen und Umsetzungsempfehlungen. Weiterhin werden im letzten Kapitel Hilfsmittel zur Beschaffung einer Videokonferenzlösung bereitgestellt, die Auswahlkriterien und ein Beispiel für ein Leistungsverzeichnis liefern.

Update März 2021: Microsoft Teams, WebEx, Zoom und Co. lassen keine DSGVO-konforme Nutzung zu

Der Berliner Datenschutzbeauftragte hat am 18.02.2021 die gängigen Videokonferenzsysteme unter die Lupe genommen und entsprechende Hinweise veröffentlicht. Die Bewertung bezieht sich auf Software-as-a-Service (SaaS) Dienste. Dabei sind die großen Anbieter wie Microsoft Teams, WebEx und Zoom für die rechtskonforme Nutzung nicht zu empfehlen.

Ist Telegram eine Alternative zu WhatsApp?

WhatsApp ist zwar der bekannteste Messanger weltweit, aber viele Nutzer sind unzufrieden mit dem Datenschutz und der Sicherheit. Da stellen sich viele die Frage: Ist Telegram eine Alternative zu Whatsapp? Über 500 Mio. Downloads stehen im Android Playstore für die Telegram-App zu Buche. Das zeigt mittlerweile eine ähnliche Beliebtheit wie WhatsApp. Wer nun aber meint, hier besser aufgehoben zu sein, dem möchte ich ein paar wichtige Informationen geben.

WhatsApp und Telegram

Telegram als Alternative zu Whatsapp? – In Bezug auf Privatsphäre unbrauchbar!

Bei Telegram sind die Chats standardmäßig nicht Ende-zu-Ende-verschlüsselt. Das findet erst statt, wenn der Nutzer das explizit einstellt und die sogenannten geheimen Chats benutzt. Reguläre Chats sind zwar dennoch verschlüsselt, werden aber auf den Telegram-Servern gespeichert, wodurch theoretisch ein Dritter Zugriff auf die Daten hat. Weiterhin ist das Verschlüsselungsprotokoll bei Telegram ein proprietäres Protokoll, wodurch es keine Veröffentlichung des Quellcodes gibt. WhatsApp nutzt dagegen den quelloffenen Algorithmus von Signal zur Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Weiterhin ist zwar die Client-Software auf dem Mobilgerät quelloffen aber nicht die Serversoftware. Dadurch können unabhängige Sicherheitsexperten keine Bugs oder Sicherheitslücken aufdecken. Auch der Standort der Telegram-Server ist nicht bekannt und damit auch nicht die dort geltenden Datenschutzgesetze. Also ist Telegram eigentlich gar keine Alternative zu WhatsApp. Im Gegenteil, WhatsApp macht es sogar besser. Das hat nur den Nachteil, das es zu Facebook gehört und Stück für Stück in das Imperium integriert wird.

Als sichere Alternative mit guter Verschlüsselung empfehle ich ganz klar den Signal-Messenger. Dieser ist im Gegensatz zu Telegram komplett quelloffen. Zudem wurde Signal von Krypto-Experten entwickelt, für die Datenschutz und Sicherheit wichtig sind und nicht der Profit durch exessives Datensammeln. Weiterhin wird die Infrastruktur von einer gemeinnützigen Stiftung betrieben, die sich dem Datenschutz verschrieben hat.

Also wechselt bitte nicht von einem Datenschutz-Alptraum in den Nächsten und nutzt stattdessen den Signal-Messanger! Nur dann sind Eure Daten sicher und werden nicht zweckentfremdet.

E-Mail-Verschlüsselung leicht gemacht mit EasyGPG

cyber-securityE-Mail-Verschlüsselung ist ein wichtiger Baustein für die Vertraulichkeit, Integrität und Authentizität bei der Kommunikation via E-Mail. Aber nur die sogenannte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (E2E-Verschlüsselung) kann das gewährleisten. Übliche E-Mail-Programme bringen diese Funktion in der Regel nicht automatisch mit. Wenn Sie Ihre E-Mails verschlüsseln möchten, können Sie Ihr E-Mailprogramm wie z. B. Outlook oder Mozilla Thunderbird aber mit wenig Aufwand aufrüsten. Eine Teil-Verschlüsselung erfolgt allerdings schon während des Transports der E-Mail zum Empfänger.

Transportverschlüsselung nicht ausreichend

Mittlerweile Standard ist die sog. Transportverschlüsselung, in der die E-Mailprovider zwischen den Knotenpunkten des Nachrichtenweges die Verbindungen verschlüsseln. Allerdings werden die E-Mails auf den Servern der Provider unverschlüsselt zwischengespeichert. Und damit sind die E-Mails lesbar und können gelesen und manipuliert werden.

Nichtdestotrotz ist eine Transporverschlüsselung wichtig und sollte mit dem Verschlüsselungsprotokoll TLS mindestens in der Version 1.2 erfolgen. Welche Transporverschlüsselung zur Verfügung steht, können Sie bei Ihrem E-Mailprovider erfragen.

E-Mail-Verschlüsselung mit EasyGPG

Ein Verfahren zur E-Mail-Veschlüsselung ist das OpenPGP, bei dem es ein Schlüsselpaar gibt, mit dem Sender und Empfänger die E-Mail ver- und entschlüsseln. Dieses Verfahren wird auch asymmetrisches Verfahren genannt, da Sender und Empfänger zwei unterschiedliche Schlüssel verwenden. Verschlüsselt wird mit dem öffentlichen Schlüssel des Empfängers über den auch dessen Signatur geprüft werden kann. Mit dem zweiten sog. privaten und geheimen Schlüssel, den nur der Empfänger besitzt und durch ein Passwort geschützt ist, entschlüsselt dieser die erhaltene E-Mail.

Der Austausch der öffentlichen Schlüssel ließ sich bisher in der Praxis nicht so einfach realisieren und ein einheitlicher Übertragungstandard existiert auch nicht. Mit dem Verschlüsselungsverfahren „EasyGPG“ hat das BSI den Vorgang des öffentlichen Schlüsseltausches vereinfacht und eine Möglichkeit geschaffen, diesen direkt über den E-Mail-Anbieter wie z. B. posteo.de oder  mailbox.org automatisiert versenden zu lassen. Natürlich lässt sich “EasyGPG” auch in gängigen E-Mailprogrammen wie bei Thunderbird mit Enigmail und bei Microsoft Outlook mit dem freien Plugin Gpg4win integrieren. Weitere Informationen zum “EasyGPG” finden Sie auf der BSI-Webseite sehr anschaulich erklärt.

Alternative S/MIME

Das S/MIME (Secure/Multipurpose Internet Mail Extensions) Protokoll ist eine Alternative zum “EasyGPG” und funktioniert ähnlich wie das o. g. Verfahren mit einem Schlüsselpaar. Diese Funktion wird ebenfalls auch von gängigen E-Mailprogrammen unterstützt. Allerdings werden die benötigten Schlüsselpaare dabei üblicherweise nicht von den Nutzern selbst erzeugt und verteilt, sondern von Organisationen oder Firmen und sind zumeist kostenpflichtig. Daher eignet sich S/MIME vor allem für Unternehmen oder Behörden und weniger für den privaten Gebrauch.

Mozilla’s Firefox Monitor prüft und informiert über gestohlene Daten

Firefox Monitor prüft und informiert über gestohlene Daten

Mozilla´s neuer in Zusammenarbeit mit Troy Hunt’s “Have I Been Pwned” vorgestellter Dienst namens Firefox Monitor prüft, ob persönliche Daten wie eine E-Mail-Adresse zum Beispiel nach einem Hack im Internet veröffentlicht wurde.

Über die Webseite https://monitor.firefox.com gelangt Ihr auf direktem Wege zum neuen Tool und könnt mit der Prüfung beginnen. Im oberen Bereich der Website könnt Ihr Eure E-Mailadresse eingeben und mit einem Klick auf den “Scan” prüfen, ob diese E-Mail-Adresse zusammen mit anderen persönlichen Daten durch Hacks oder Leaks im Internet veröffentlich wurden. Die Prüfung erfolgt gegen die Datenbank der bekannten Webseite von Troy Hunt´s “Have I Been Pwned”.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass Ihr Euch im unteren Bereich der Webseite registrieren könnt, um bei zukünftigen möglichen Kompromittierungen Eurer E-Mailadresse benachrichtigt zu werden.

Mehr Informationen auf “Have I Been Pwned”

Firefox Monitor liefert zwar die selben Funktionen wie die Webseite von “Have I Been Pwned”, allerdings liefert die Webseite von Troy Hunt teilweise detaillierte Ergebnisse und Erklärungen. Die Mozilla-Variante listet lediglich die Dienste auf, bei deren Hack oder Leak die E-Mail-Adresse kompromittiert wurde, finden sich auf haveibeenpwned.com auch die zugehörigen Listen, mit denen die E-Mail-Adresse im Internet veröffentlicht wurde sowie Hintergrundinformationen zu den entsprechenden Leaks.

Firefox Monitor nur eines von vielen neuen Features

Firefox Monitor ist nur eines von vielen Features, die Mozilla diesen Herbst veröffentlichen möchte, um das Web für Firefox-Nutzer(innen) noch sicherer zu machen. In der kürzlich von Mozilla vorgestellten Roadmap für einen noch besseren Tracking-Schutz werden Funktionen wie Cross-Site-Tracking blockieren bereitgestellt, die helfen sollen, den persönlichen Datenschutz im Web noch besser durchsetzen zu können.

Probiert den neuen Dienst am besten direkt mal aus und prüft, ob Ihr von einem Hack betroffen seid. Informationen bei Identitätsmissbrauch könnt Ihre in meinem Ratgeber “Hilfe bei Identitätsmissbrauch” finden.

 

Google verfolgt auch bei deaktivierten Standortverlauf

Die Nachrichtenagentur The Associated Press (AP) USA berichtet, dass Google die Positionsdaten seiner Nutzer speichert, ob Ihr wollt oder nicht. Dementsprechend ist die Option “Standortverlauf deaktivieren” nur die halbe Wahrheit! Es gibt aber eine Lösung.

Google speichert Standortverlauf

Google speichert Standortverlauf

Google speichert also Euren Standortverlauf, auch wenn Ihr explizit angegeben habt, dass der Standortverlauf nicht aufgezeichnet werden soll. Das gilt für alle Smartphone-Besitzer egal ob iPhone oder Android-Smartphone, auf deren Gerät Google-Apps installiert sind. Normalerweise erteilt man Google die Erlaubnis, den eigenen Standort aufzuzeichnen, um z. B. in Google Maps auf die Positionsdaten zuzugreifen. Es werden allerdings schon Daten zur Position übertragen, wenn beispielsweise Google Maps geöffnet wird.

Laut AP könnt Ihr den Standortverlauf zwar in den Einstellungen nicht speichern lassen/deaktivieren, aber die Standortdaten würden zusammen mit einem Zeitstempel sehr wohl gespeichert. Ihr erhaltet nur keine Visualisierung der Aufenthaltsorte mehr. Wissenschaftler der Princeton University (USA) haben die Ergebnisse von AP geprüft und konnten diese bestätigen. Die auf der Supportseite von Google aufgeführte Formulierung “Sie können den Standortverlauf jederzeit deaktivieren. Wenn Sie den Standortverlauf deaktivieren, werden die von Ihnen besuchten Orte nicht mehr gespeichert. ” ist dementsprechend falsch oder zunmindest irreführend für den Nutzer.

Die Lösung: Standortspeicherung im Google-Account deaktivieren

Wie der AP-Bericht zeigt, ist die Deaktivierung des Standortverlaufs nicht ausreichend, um Google an die Aufzeichnung der Positionsdaten zu hindern. Für die vollständige Deaktivierung geht Ihr in den Kontoeinstellungen Eures Google-Accounts auf den Punkt “Persönliche Daten und Privatsphäre”. Unter “Google Aktivitäten verwalten” klickt Ihr auf “Aktivitätseinstellungen aufrufen” und deaktiviert den Schalter bei “Web- und App-Aktivitäten”, damit genau diese Aktivitäten nicht mehr aufgezeichnet werden. Allerdings sind bereits aufgezeichnete Daten dadurch nicht betroffen und stehen Google weiterhin zur Verfügung.

Tipp: Google hat unter seinen Datenschutzeinstellungen noch weitere Einstellungen, die Ihr prüfen und ggf. deaktivieren solltet. Somit habt Ihr zumindest alle zur Verfügung stehenden Optionen genutzt, um weitestgebend die Speicherung von persönlichen Daten durch Google zu unterbinden. Android lässt sich aber auch ohne die datenhungrigen Google-Dienste betreiben. Dazu findet Ihr im Internet diverse Artikel und Anleitungen